Artisten buchen, ohne Überraschungen
Sie wollen bei Ihrem Event einen Zirkusartisten oder eine Zirkusartistin buchen? Toll, dass Sie sich dafür entschieden haben. Artistik schafft Momente, über die Gäste noch lange sprechen, und sie funktioniert ohne Sprache, bei jedem Publikum.
Wer nur selten Artistik bucht, steht allerdings vor Fragen, die bei einer Band oder einem DJ nicht auftauchen: Wie hoch muss der Raum sein? Was ist ein Riggingpunkt? Warum muss der Boden eine bestimmte Beschaffenheit haben? Und welche Abgaben fallen an? Diese Anleitung geht die Buchung Schritt für Schritt durch, von der ersten Anfrage bis zum Applaus.
Was in die erste Anfrage gehört
Je vollständiger die erste Anfrage, desto schneller kommt ein belastbares Angebot. Fehlt etwas, ist das kein Problem, es kostet nur eine Rückfrage. Diese Punkte helfen dem Artist, Verfügbarkeit, Technik und Aufwand sofort einzuschätzen:
- Datum und Uhrzeit (auch ungefähr)
- Ort: Stadt, Location, drinnen oder draußen
- Anlass: Gala, Firmenfeier, Kundenevent, Messe, Konferenz, Themenabend
- Publikum: ungefähre Gästezahl, Sprache(n), sitzend oder stehend
- Bühne: Maße (Breite × Tiefe), Bodenbelag, Höhe der Bühne
- Raumhöhe und Riggingpunkt: Gibt es einen statisch geprüften Aufhängepunkt, und wie hoch ist er?
- Licht: Lässt sich der Raum abdunkeln, gibt es Bühnenlicht und eine Lichttechnik?
- Programmpunkt: Eröffnung, Höhepunkt, Übergang, spät am Abend; geplante Showlänge
- Anzahl der Auftritte am Tag
- Wünsche: Branding, Musik, Kostümfarbe, Motto
- Budgetrahmen (auch grob)
- Ansprechperson mit Telefonnummer
Der Budgetrahmen ist kein Verhandlungsnachteil. Er hilft, gleich das passende Format vorzuschlagen, etwa einen Act statt zwei oder eine Show statt drei.
Woraus sich die Gage zusammensetzt
Für Artistik gibt es keine Preisliste, die für jedes Event passt. Eine Gage für einen Abend in Berlin sieht anders aus als eine Spielzeit von mehreren Wochen oder ein Auftritt mit Anreise aus dem Ausland. Diese Bausteine bestimmen den Rahmen:
- Show: der Auftritt selbst, also Act, Länge und Anzahl der Artists
- Proben: Für eine einzelne Show reicht meist eine Probe am Tag selbst. Eigene Probentage, etwa für eine durchinszenierte Eröffnung, werden gesondert berechnet.
- Reise und Unterkunft: Anfahrt, Flug, Gepäck für Requisiten und bei Veranstaltungen außerhalb des Wohnorts in der Regel eine Übernachtung
- Branding und Anpassung: eigene Musik, Kostümfarben, ein Motto oder beim LED Cyr Wheel das Firmenlogo im Lichtprogramm. Das braucht Vorbereitung und Vorlauf.
- Mehrere Shows am Tag: Auf Messen oder bei langen Events sind mehrere Auftritte üblich. Pro zusätzlicher Show steigt die Gage, meist aber nicht im vollen Umfang einer zweiten Buchung.
- Mehrere Acts: Bucht man mehrere Acts beim selben Artist, gibt es oft einen Paketpreis, weil Anreise und Organisation nur einmal anfallen.
- Nutzungsrechte bei Filmaufnahmen: Ein Mitschnitt für das interne Archiv ist etwas anderes als ein Werbefilm, eine TV-Ausstrahlung oder Clips für Social Media. Was gefilmt und wofür es genutzt wird, gehört vorab ins Angebot.
Gagen werden unter Unternehmen in der Regel netto angegeben, zuzüglich Umsatzsteuer. Dazu kommen je nach Fall Abgaben, die nicht in der Gage stecken (mehr dazu unter „Abgaben, die viele vergessen“).
Technik verstehen
Technik ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Dabei sind die Fragen überschaubar.
Bühnenmaße
Jeder Act braucht eine freie Fläche. Freie Fläche heißt: ohne Rednerpult, Mikrofonständer, Deko und Blumen. Ein klassisches Cyr Wheel braucht zum Beispiel etwa 5 × 5 m, das LED Cyr Wheel kommt mit einer Rundbühne von 2,8 m Durchmesser aus. Ein Abstand zum Publikum gehört dazu, bei einem Peitschen-Act sogar als Sicherheitsabstand.
Boden
Für Bodenacts muss der Untergrund eben, fest und rutschfest sein. Teppich, lose Platten oder eine nasse Terrasse funktionieren nicht. Eine Bühne aus Podesten muss fest verbunden sein und darf nicht federn.
Höhe und Riggingpunkt
Luftakrobatik hängt an einem Riggingpunkt: einem statisch geprüften Aufhängepunkt an der Decke oder an einer Traverse. Entscheidend sind Höhe und Tragfähigkeit. Strapaten brauchen etwa einen Punkt ab 5 m Höhe mit 250 kg Tragfähigkeit, ein Act wie The Flying Gentleman schon ab 2,8 m. Ob ein Punkt vorhanden ist, weiß die Haustechnik der Location. In Hallen und Theatern richtet oft ein Rigging-Service den Punkt ein.
Standapparat
Gibt es keinen Riggingpunkt, ist das nicht das Ende der Luftakrobatik. Manche Artists bringen einen freistehenden Standapparat mit. Der Standapparat für die Strapaten und The Flying Gentleman steht zum Beispiel frei auf einer Fläche von 5,1 × 5 m und ist bis zu 5,4 m hoch. Der Raum muss also hoch genug sein, und die Fläche muss frei bleiben.
Licht
Bühnenlicht macht Artistik sichtbar. Für LED-Acts gilt eine Besonderheit: Das Licht im Requisit wirkt nur in Dämmerung oder Dunkelheit. In einem hellen Saal, bei Tageslicht oder unter voller Saalbeleuchtung ist von der Lichtshow wenig zu sehen. Für ein Open-Air-Event heißt das: Auftritt nach Sonnenuntergang einplanen.
Musik und Ton
Die meisten Acts laufen zu einer festen Musik. Der Artist schickt die Datei vorab, vor Ort braucht es eine Tonanlage und jemanden, der den Einsatz fährt. Live-Musik ist oft möglich, muss aber mit der Band abgestimmt und geprobt werden.
Der technische Rider
Ein technischer Rider ist ein kurzes Dokument, in dem der Artist alle Anforderungen festhält: Fläche, Boden, Höhe, Rigging, Licht, Ton, Garderobe, Auf- und Abbauzeit. Er ist die Checkliste für die Location und gehört als Anlage zum Vertrag. Am besten leiten Sie ihn früh an die Haustechnik weiter, dann fallen Lücken auf, solange noch Zeit ist.
Was in den Vertrag gehört
Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten. Er muss nicht lang sein, sollte aber diese Punkte klar regeln:
- Leistung: welcher Act, wie viele Shows, wie lang
- Zeiten: Ankunft, Aufbau, Probe, Showzeit, Abbau
- Probe: wann, wo und wie lange, mit welchem Licht und Ton
- Ausfall und Krankheit: Was passiert, wenn der Artist ausfällt? Gibt es eine Zweitbesetzung oder gleichwertigen Ersatz? Welche Regeln gelten, wenn der Veranstalter absagt (Storno)?
- Wetter bei Open Air: Bei Regen, Nässe oder starkem Wind ist Artistik draußen nicht sicher. Der Vertrag sollte festhalten, wer über eine Verlegung entscheidet, wohin verlegt wird und was dann mit der Gage geschieht.
- Versicherung und Haftung: Hat der Artist eine Haftpflichtversicherung? Ist die Veranstaltung über eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert?
- Zahlung: Höhe, Fälligkeit und Anzahlung. Eine Anzahlung bei Vertragsschluss ist üblich, besonders bei einer ersten Zusammenarbeit.
- Reise, Unterkunft, Verpflegung: wer bucht, wer zahlt
- Foto und Video: was aufgenommen werden darf und wofür es genutzt wird
- Steuern und Abgaben: ob die Gage netto oder brutto vereinbart ist und wer welche Abgabe trägt
Abgaben, die viele vergessen
Hier geht es um Pflichten des Veranstalters, die mit der Gage selbst nichts zu tun haben. Sie werden oft erst bei einer Prüfung bemerkt.
Künstlersozialabgabe (KSK)
Unternehmen in Deutschland, die selbstständige Künstlerinnen und Künstler beauftragen, zahlen auf deren Gage in vielen Fällen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Das gilt nicht nur für Eventagenturen und Veranstalter, sondern auch für Firmen, die Artistik für eigene Zwecke einsetzen, etwa bei einer Firmenfeier, einem Kundenevent oder auf einer Messe. Eine Abgabepflicht besteht für solche Firmen, wenn die Zahlungen an selbstständige Künstler im Jahr den Grenzbetrag übersteigen; ab 2026 liegt er bei 1.000 €. Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent, für 2027 sind 5,0 Prozent festgelegt.
Wichtig zu wissen:
- Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob der Artist selbst in der KSK versichert ist, und auch bei Artists aus dem Ausland.
- Bemessungsgrundlage ist das gesamte Entgelt einschließlich Nebenkosten. Nicht dazu gehören die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer und Reisekosten, soweit sie im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden.
- Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind nicht abgabepflichtig.
- Die Abgabe darf nicht vom Honorar des Artists abgezogen werden. Solche Vereinbarungen sind nichtig.
- Läuft die Buchung über eine Agentur, die im eigenen Namen mit dem Artist abschließt, ist in der Regel die Agentur abgabepflichtig. Tritt sie nur als Vertreter auf, bleibt es beim Veranstalter.
Steuerabzug bei Artists aus dem Ausland (§ 50a EStG)
Hat ein Artist weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, muss der Veranstalter von der Gage für einen Auftritt in Deutschland einen Steuerabzug einbehalten, umgangssprachlich die Ausländersteuer. Sie beträgt in der Regel 15 Prozent der Gage zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag. Der Veranstalter meldet und zahlt sie an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), jeweils bis zum 10. des Monats nach Ende des Quartals. Das gilt auch für Artists aus anderen EU-Ländern. Bis 250 € je Darbietung entfällt der Abzug.
Wird der Abzug vergessen, haftet der Veranstalter. Eine Befreiung über ein Doppelbesteuerungsabkommen ist möglich, aber nur, wenn die Freistellungsbescheinigung des BZSt bei der Zahlung schon vorliegt; ein Antrag allein reicht nicht. Ist die Gage „netto“ vereinbart, also ohne Abzug für den Artist, trägt der Veranstalter die Steuer zusätzlich und der Satz steigt. Das sollte deshalb im Vertrag stehen.
Umsatzsteuer: Reverse Charge
Stellt ein im Ausland ansässiger Artist einem Unternehmen in Deutschland eine Rechnung, schuldet meist das Unternehmen die deutsche Umsatzsteuer und nicht der Artist (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG). Die Rechnung kommt dann ohne deutsche Umsatzsteuer und mit einem entsprechenden Hinweis.
Hinweis: Dieser Abschnitt gibt einen Überblick nach dem Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Künstlersozialkasse, das BZSt und Ihre Steuerberatung.
Quellen: Künstlersozialkasse: Wer ist abgabepflichtig, KSK: Bemessungsgrundlage, KSK: Informationsschrift Nr. 4 für Veranstalter, BMAS: Abgabesatz 2027, BZSt: Höhe des Steuerabzugs, BZSt: Häufige Fragen zum Steuerabzug, § 13b UStG
Der Tag selbst
Am Eventtag entscheidet die Organisation darüber, ob der Auftritt so wirkt wie geplant.
- Ankunft: Der Artist kommt in der Regel einige Stunden vor der Show. Der Aufbau dauert je nach Act 20 bis 60 Minuten; Luftacts brauchen länger, weil Rigging und Sicherheitscheck dazugehören.
- Probe: Auf der Bühne reichen oft 15 Minuten, um Licht, Ton und Einsatz abzustimmen. Luftacts und Acts mit Requisit am Riggingpunkt brauchen mehr, etwa eine Stunde. Wichtig ist, dass Licht- und Tontechnik bei der Probe dabei sind.
- Garderobe: ein beheizter, sauberer Raum zum Umziehen und Aufwärmen, am besten abschließbar, mit Spiegel und Licht. Wasser und eine Kleinigkeit zu essen sind üblich. Eine Toilette ohne Spiegel oder ein Abstellraum reichen nicht.
- Fester Ansprechpartner: eine Person, die vor Ort erreichbar ist, die Abläufe kennt und Entscheidungen treffen kann. Mit Handynummer, nicht nur mit E-Mail-Adresse.
- Zeitpuffer: Reden dauern länger, das Essen kommt später. Artists wärmen sich vor dem Auftritt auf und brauchen deshalb eine verlässliche Startzeit. Kündigen Sie Verschiebungen früh an, am besten mit einer neuen festen Uhrzeit.
- Ablaufplan: Ein schriftlicher Ablauf mit Uhrzeiten, Ansage durch die Moderation, Musik- und Lichteinsatz und dem Moment, in dem die Bühne frei sein muss. Er gehört an alle Beteiligten: Technik, Moderation, Catering, Artist.
Häufige Fehler
Die meisten Probleme bei Artistik auf Events sind vorhersehbar. Diese fünf kommen am häufigsten vor:
- Die Bühne ist zu klein. Auf dem Plan war sie groß genug, am Abend stehen Rednerpult, Blumen und ein Flügel darauf. Freie Fläche heißt freie Fläche.
- Der Act läuft zur falschen Zeit. Während des Essens sitzen Gäste mit dem Rücken zur Bühne, der Service läuft durchs Bild, Besteck klappert. Besser sind die Momente zwischen den Gängen, nach dem Hauptgang oder als Höhepunkt des Abends.
- Das Licht ist zu hell. Ein LED-Act unter voller Saalbeleuchtung oder bei Tageslicht verliert seine Wirkung. Klären Sie vorab, ob der Raum abgedunkelt werden kann.
- Keine Probe eingeplant. Ohne Probe kennt die Technik die Einsätze nicht, und der Artist kennt die Bühne nicht. Eine kurze Probe spart am Abend viel Nervosität.
- Höhe und Rigging nicht geprüft. Eine Raumhöhe „von etwa 6 Metern“ ist keine Freigabe für Luftakrobatik. Entscheidend sind ein geprüfter Punkt, seine Tragfähigkeit und die freie Fläche darunter. Fragen Sie die Haustechnik früh, oder planen Sie einen Standapparat ein.
Direkt beim Artist oder über eine Agentur?
Beides hat seine Berechtigung. Welcher Weg besser passt, hängt vor allem davon ab, wie viele Acts Sie suchen.
Direkt beim Artist
Bei einem oder zwei Acts lässt sich die Buchung gut selbst erledigen. Sie sprechen direkt mit der Person, die auf der Bühne steht, Fragen zu Technik und Ablauf werden ohne Umweg geklärt, und es fällt kein Aufschlag für eine Vermittlung an. Viele Artists beraten auch bei der Wahl des passenden Acts und sagen ehrlich, wenn ein anderer Act besser passt.
Über eine Agentur
Sobald mehrere Acts, eine Moderation, Musik und Technik zusammenkommen sollen, wird die Kommunikation aufwendig: viele Angebote, viele Verträge, viele Rider. Eine Agentur übernimmt diese Koordination und hat ein Netzwerk von Künstlerinnen und Künstlern, mit denen sie verlässlich arbeitet. Für ein ganzes Showprogramm ist das oft die entspanntere Lösung. Die Leistung der Agentur ist im Preis enthalten.
Eine einfache Faustregel: Ein oder zwei Acts direkt, ein komplettes Programm mit vielen Beteiligten über eine Agentur.
Häufige Fragen
Sobald Datum und Ort feststehen. Bei Galas und Firmenevents sind einige Monate Vorlauf üblich. Kurzfristige Buchungen sind möglich, wenn der Termin frei ist; nur Branding, eigene Musik oder ein neues Lichtprogramm brauchen mehr Zeit.
Das hängt vom Act, der Zahl der Shows, der Anreise und dem technischen Aufwand ab. Ein seriöses Angebot gibt es nach einer Anfrage mit Datum, Ort und Anlass. Pauschale Preislisten passen selten, weil sich Events stark unterscheiden.
In vielen Fällen ja, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland selbstständige Künstler beauftragt und die Zahlungen im Jahr 1.000 € übersteigen. Der Satz liegt 2026 bei 4,9 Prozent. Private Feiern sind ausgenommen. Verbindlich klärt das die Künstlersozialkasse oder Ihre Steuerberatung.
Eine Liste aller technischen Anforderungen des Acts: Bühnenfläche, Boden, Höhe, Riggingpunkt, Licht, Ton, Garderobe sowie Auf- und Abbauzeit. Er gehört zum Vertrag und sollte früh an die Technik der Location gehen.
Ja, bei ebenem, trockenem und rutschfestem Untergrund. Bei Regen oder starkem Wind muss ein Auftritt aus Sicherheitsgründen verlegt oder verschoben werden. Planen Sie deshalb immer einen Plan B ein. LED-Acts wirken draußen erst nach Sonnenuntergang.
Das regelt der Vertrag. Manche Acts haben eine Zweitbesetzung, die gleichwertig einspringen kann. Fragen Sie bei der Buchung danach und halten Sie die Regelung schriftlich fest.
Sie planen ein Event und möchten einen Act anfragen? Das Kontaktformular unten reicht für den Anfang: Datum, Ort und Anlass genügen, den Rest klärt die Rückfrage. Welcher Act zu Ihrer Veranstaltung passt, zeigt der Beitrag Welcher Showact passt zu meiner Veranstaltung?. Für Messen und Kongresse gibt es eigene Hinweise unter Showact für Messe, Expo und Konferenz, für Firmenfeiern und Galas unter Showact für Firmenevent, Firmenfeier und Firmengala.




